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Mögliche Gefahren der elektromagnetischen Felder
und ihres Effektes auf die Umwelt

EU-Ausschuss fordert Umdenken und Kurswechsel!



Übersetzter Auszug  aus einem Bericht  des Kommitees für Umwelt, Landwirtschaft sowie lokale und regionale Angelegenheiten des Europa-Parlaments (Dok. 12608)

6. Mai 2011

Berichterstatter: Mr. Jean  HUSS, Luxemburg, Sozialistische Fraktion


Titel des gesamten Berichts: Die potenziellen Gefahren elektromagnetischer Felder und ihre Wirkung auf die Umwelt

 
Link zum gesamten Originalartikel:

http://assembly.coe.int/Main.asp?link=/Documents/WorkingDocs/Doc11/EDOC12608.pdf

 

Der übersetzte Auszug:

 

  Entwurf einer Entschließung (einstimmig angenommen durch das Komitee, 11. 4. 2011)

 

1.    Die Parlamentarische Versammlung hat wiederholt die staatliche Verpflichtung zum Engagement betont, für die Erhaltung der Umwelt und für Umwelt und Gesundheit zu sorgen, wie sie sich in vielen Chartas, Konventionen, Deklarationen und Protokollen seit der Konferenz der Vereinten Nationen über die menschliche Umwelt und Stockholmer Erklärung (Stockholm, 1972) zum Ziel gesetzt haben. Die Versammlung verweist auf ihre bisherige Arbeit in diesem Bereich, nämlich die Empfehlung 1863 (2009) über Umwelt und Gesundheit, die Empfehlung 1947 (2010) über Lärm-und Lichtverschmutzung, und ganz allgemein die Empfehlung 1885 (2009) mit der Ausarbeitung eines Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Menschenrechte bezüglich des Rechts auf eine gesunde Umwelt und die Empfehlung 1430 (1999) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten - Umsetzung der Aarhus-Konvention.

 

2. Die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der sehr niedrigen Frequenz von elektromagnetischen Feldern, die die Stromleitungen und elektrische Geräte umgeben, sind Gegenstand der laufenden Forschung und in starkem Umfang Gegenstand der  öffentlichen Debatte. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation zählen elektromagnetische Felder aller Frequenzen zu den am häufigsten und am schnellsten wachsenden Umwelteinflüssen, über die sich Besorgnisse und Spekulationen ausbreiten. Alle Populationen sind jetzt in unterschiedlichem Grade elektromagnetischen Feldern ausgesetzt, deren Niveaus mit den weiteren technologischen Fortschritten mitwachsen.

3. Mobilfunk ist rund um die Welt allgegenwärtig geworden. Diese Funktechnik baut auf ein ausgedehntes Netz von fest installierten Antennen oder Basisstationen auf, die die Informationen mit Hochfrequenz-Signalen weiterleiten.
Über 1,4 Millionen Basisstationen bestehen weltweit und die Zahl steigt signifikant mit der Einführung der Technologie der dritten Generation. Andere drahtlose Netzwerke, High-Speed-Internetzugang und Dienste, wie Wireless Local Area Networks, sind auch immer häufiger in Wohnungen, Büros und vielen öffentlichen Bereichen (Flughäfen, Schulen, Wohn- und städtischen Gebieten) anzutreffen. Mit der Anzahl der Basisstationen und der lokalen drahtlosen Netzwerke nimmt auch die Strahlungsbelastung der Bevölkerung zu.

4. Während elektrische und elektromagnetische Felder in bestimmten Frequenzbändern ganz positive Auswirkungen haben, die in der Medizin angewendet werden, scheinen andere nicht-ionisierende Frequenzen, die einerseits von extrem niedrigen Frequenzen in Stromleitungen oder andererseits bestimmten hochfrequenten Wellen aus den Bereichen Radar, Telekommunikation und Mobiltelefonie herrühren, mehr oder weniger potenziell schädliche, nicht-thermische, biologische Wirkungen auf Pflanzen, Insekten und Tiere sowie den menschlichen Körper zu haben, auch wenn sie auf Niveaus bleiben, die unterhalb der offiziellen Schwellwerte liegen.

5. In Bezug auf Normen oder Grenzwerte für Emissionen von elektromagnetischen Feldern aller Art und Frequenzen, empfiehlt die Versammlung, dass das ALARA- oder "so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar"-Prinzip angewandt wird, um sowohl die sogenannten thermischen Effekte und die athermischen oder biologischen Wirkungen elektromagnetischer Emissionen oder Strahlung beide begrenzend zu erfassen. Darüber hinaus sollte das Vorsorgeprinzip gelten, wenn die wissenschaftliche Auswertung nicht erlaubt, die Gefahr mit hinreichender Sicherheit zu bestimmen. Insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Exposition der Bevölkerung, mit besonderem Blick auf gefährdete Gruppen wie Jugendliche und Kinder, kann  das zu extrem hohen menschlichen und wirtschaftlichen Kosten der Untätigkeit führen, wenn Frühwarnungen vernachlässigt werden.

6. Die Versammlung bedauert, dass trotz aller Forderungen nach der Einhaltung des Vorsorgeprinzips und trotz aller  Empfehlungen, Erklärungen und eine Reihe von gesetzlichen und rechtlichen Fortschritten  es immer noch einen Mangel an Reaktion auf bekannte oder neue Umwelt- und Gesundheitsrisiken und praktisch systematische Verzögerungen bei der Annahme und Umsetzung von effektiven Präventionsmaßnahmen gibt. Ebenso das Warten auf überzeugende wissenschaftliche und klinische Beweise vor Ingebrauchnahme zur Vermeidung bekannter Risiken kann zu sehr hohen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kosten führen, wie im Falle der Belastungen mit Asbest, bleihaltigem Benzin und Tabak.

7. Darüber hinaus stellt die Versammlung fest, dass das Problem von elektromagnetischen Feldern oder Wellen und die möglichen Konsequenzen der Folgen für die Umwelt und die Gesundheit deutliche Parallelen zu anderen aktuellen Themen hat, wie die Lizenzierung von Medikamenten, Chemikalien, Pestiziden, Schwermetallen oder genetisch modifizierten Organismen. Es ist daher hervorzuheben, dass die Frage der Unabhängigkeit und der Glaubwürdigkeit des wissenschaftlichen Sachverstands entscheidend dafür ist, eine transparente und ausgewogene Bewertung der möglichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu erreichen.

8. In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen empfiehlt die Versammlung, dass die Mitgliedstaaten des Europa-Rates:

8.1. in allgemeiner Form:

 

8.1.1  alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Exposition  durch elektromagnetische Felder zu reduzieren, insbesondere zu Funkfrequenzen von Handys und insbesondere die Belastung durch Kinder und Jugendliche sowie von Menschen, die das höchste Risiko von Tumoren im Kopfbereich zu haben scheinen;

 

8.1.2. die wissenschaftlichen Grundlagen für die vorliegenden Grenzwerte der elektromagnetischen Felder überdenken , die von der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung [ICNIRP] festgelegt wurden und die ernsthaften Beschränkungen unterliegen, stattdessen  die ALARA-Grundsätze ("so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar") anwenden, die sowohl die thermischen Effekte als auch die athermischen oder biologischen Wirkungen von elektromagnetischen Emissionen oder Strahlung umfassen sollten;

8.1.3. initiieren von Informations-und Sensibilisierungskampagnen über die Risiken der potenziell schädlichen langfristigen biologischen Wirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, insbesondere von Maßnahmen zugunsten der Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen im gebärfähigen Alter;

8.1.4. besondere Aufmerksamkeit "elektrosensiblen" Personen widmen, die an einem Syndrom der Intoleranz gegenüber elektromagnetischen Feldern leiden, sowie die Einführung spezieller Maßnahmen, um diese Personen zu schützen, einschließlich der Schaffung von Funkwellen-freien Gebieten [sog. „Funklöchern“], die nicht von den drahtlosen Netzwerken erfasst werden;

8.1.5. um die Kosten zu senken, Energie zu sparen und die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen, die schrittweise Erforschung neuer Arten von Antennen bei Handys und Geräten vom DECT-Typ und
Förderung der Forschung zur Telekommunikation, die auf anderen Technologien basiert, die genauso effizient sind, aber weniger negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit haben;

 

8.2. über die private Nutzung von Handys, DECT-Telefone, WiFi, WLAN und WIMAX für Computer und andere drahtlose Geräte wie Babyphone:

8.2.1. festsetzen präventiver Schwellenwerte für die Höhe der langfristigen Exposition von Mikrowellen in allen Innen-Bereichen, in Übereinstimmung mit dem Vorsorgeprinzip nicht mehr als 0,6 Volt pro Meter, und sie mittelfristig  weiter um 0,2 Volt pro Meter zu verringern;

8.2.2. geeignete Maßnahmen zur Risiko-Assessment-Verfahren für alle neuen Typen von Geräten noch vor der Lizenzierung garantieren;

8.2.3. angeben klarer Hinweise auf das Vorhandensein von Mikrowellen oder elektromagnetische Felder, der Sendeleistung oder der spezifischen Absorptionsrate (SAR) der Vorrichtung, sowie der gesundheitlichen Risiken, die mit seiner Verwendung verbunden sind;

8.2.4. Bewusstseinsbildung in Bezug auf mögliche gesundheitliche Risiken von drahtlosen Telefonen des DECT-Typs, Baby-Monitoren und anderen Haushaltsgeräten, die kontinuierliche Pulswellen emittieren, wenn alle elektrischen Geräte permanent im Standby-Modus gehalten werden, und die Empfehlung zur Verwendung von Festnetzanschlüssen zu Hause oder in Ermangelung einer solchen Lösung  eine mit nicht dauerhaft strahlenden Pulswellen;

 

8.3. über den Schutz von Kindern:

8.3.1. entwickeln gezielter Informationskampagnen durch verschiedene Ministerien (Bildung, Umwelt und Gesundheit), die sich an Lehrer, Eltern und Kinder richten, um sie auf die spezifischen Risiken aufmerksam zu machen, die den frühen, unbedachten und längeren Gebrauch von Mobiltelefonen und anderen Geräten mit Mikrowellen betreffen;

8.3.2. Verbot aller Handys, DECT-Telefone, oder WiFi- bzw. WLAN-Systeme in Klassenzimmern und Schulen, wie von einigen regionalen Behörden, medizinischen Verbänden und der Zivilgesellschaft vertretene Organisationen befürwortet wird;

 

8.4. die Planung von elektrischen Leitungen und Relais-Antennen von  Basisstationen betreffend:

8.4.1. einführen städtebaulicher Maßnahmen, um Hochspannungs-Stromleitungen und andere elektrische Anlagen in einem sicheren Abstand von Wohnungen zu halten;

8.4.2. anwenden strenger Sicherheitsstandards für elektrische Sound-Systeme in Neubau-Wohnungen;

8.4.3. reduzieren der Grenzwerte für Mobilfunkantennen im Einklang mit dem ALARA-Prinzip und Installation von Anlagen für eine umfassende und kontinuierliche Überwachung aller Antennen;

8.4.4. Bestimmung der Standorte für neue GSM-, UMTS-, WiFi- oder WiMAX- Antennen nicht allein gemäß den Betreiber-Interessen, sondern in Absprache mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Beamten, den Anwohnern und Verbänden der betroffenen Bürger;

 

8.5. zur Risikobewertung und Vorsichtsmaßnahmen:

8.5.1. Risikobewertung  präventionsorientierter gestalten;

8.5.2. Verbesserung der Standards und der Qualität von Risikobewertungen durch die Schaffung einer standardisierten Risiko-Skala, die zwingende Angabe bestehender Risiken, die Aufnahme mehrerer Hypothesen zu Risikofaktoren und die Berücksichtigung von Übereinstimmungen mit realen Lebens-Bedingungen;

8.5.3. der "Frühwarnung" von Wissenschaftlern Beachtung schenken und Schutzmaßnahmen einleiten;

8.5.4. Formulieren einer menschenrechts-orientierten Definition des Vorsorgeprinzips und der ALARA-Prinzipien;

8.5.5. Erhöhung der öffentlichen Finanzierung unabhängiger Forschung, unter anderem durch Zuschüsse aus der Industrie und der Steuern auf Produkte, die Gegenstand der öffentlichen Forschungs-Studien zur Bewertung gesundheitlichen Risiken sind;

8.5.6. Schaffung unabhängiger Kommissionen für die Vergabe öffentlicher Mittel;

8.5.7. die Transparenz der Lobby-Gruppen verbindlich machen;

8.5.8. Förderung pluralistischer und widersprüchlicher Debatten zwischen allen Beteiligten, einschließlich der Zivilgesellschaft.

 

Übersetzung: K. D. Beck


siehe auch Diskussion/Kommentare http://www.hese-project.org/Forum/allg/index.php?id=1627&PHPSESSID=1jh6qascvgdrttjgrb8h12k8l2

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