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Choriner Appell: "Für die gesetzliche Festschreibung von Mindestabständen von Freileitungen zur Wohnbebauung"

Choriner Appell:
Für die gesetzliche Festschreibung von Mindestabständen von Freileitungen zur Wohnbebauung und eine Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung

Die Bürgerinitiative Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat appelliert an alle Kritiker des Freileitungsbaus, die Bemühungen um eine Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung und um eine klare gesetzliche Regelung der Mindestabstände von Freileitungen im Hoch- und Höchstspannungsbereich zu unterstützen.

Seit Jahren sammeln Bürgerinitiativen und NGOs (z. B. der BUND), die sich gegen unkontrollierten Freileitungsbau wenden, Material, um die Risiken für die menschliche Gesundheit, die von den elektrischen und magnetischen Wechselfeldern von Freileitungen im Hoch- und Höchstspannungsbereich ausgehen, zu belegen.
Die Materialsammlung, die von ihnen zusammengetragen und z. B. auf ihren Homepages dokumentiert wurde, ist eindrucksvoll.
Auch in der aktuellen Berichterstattung wird dieses Thema immer wieder aufgegriffen (z.B. Südd. Zeitung, 12.2.2012). Nur die Übertragungsnetzbetreiber und die Genehmigungsbehörden sind davon völlig unberührt.

Wenn es auch bislang noch keine zwingende Erklärung für den ursächlichen Zusammenhang von elektrischen und magnetischen Feldern und dem Auftreten von Leukämie bei Kindern und anderen Krebserkrankungen bei Erwachsenen gibt, so legen doch die epidemilogischen Studien eine Korrektur des Grenzwerts von 100 Mikrotesla nahe, wenn es um den Aspekt der Gesundheitsvorsorge geht. Hier sind eher Werte von 0,1 bis 0,3 Mikrotesla angebracht.

Um zu akzeptablen Mindestabständen zu kommen, sind aber nicht nur die Grenzwerte der 26.BImschV zu korrigieren, sondern auch Aspekte der visuellen Beeinträchtigung durch große Strommasten zu berücksichtigen. Deshalb hat das Niedersächsische Erdkabelgesetz Mindestabstände von 400 m zur geschlossen Wohnbebauung und 200 m zu Einzelgehöften festgeschrieben, die in das EnLAG für die Pilottrassen zur Erdverkabelung übernommen wurden.

Prof. Peters von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH) hat in einer empirischen Studie nachgewiesen, dass die visuelle Beeinträchtigung von Höchstspannungsmasten (Typ Donau) erst ab einem Abstand von 700 m deutlich nachläßt, so dass die im EnLAG formulierten Mindestabstände durchaus zu hinterfragen wären.


Das Nabeg verzichtet gänzlich auf die Erwähnung von Mindestabständen.

Das von der DUH organisierte Forum Netzintegration tritt im Plan N für die Verallgemeinerung der niedersächsischen Abstandregelungen ein. Ein Blick auf die aktuellen Netzausbauvorhaben zeigt, dass, abgesehen von den vier Pilotprojekten, für alle großen Netzausbauprojekte keine verbindlichen Mindestabstandsregelungen bestehen, die akzeptabel wären. So hat die Landesplanungsgemeinschaft jüngst dem Projektanten (50 Hertz Transmission) der Nordring-Berlin 380-kV-Freileitung im ROV aufgetragen, an vier Konfliktpunkten den Mindestabstand von 20 m (in Worten: zwanzig Metern) zu wahren!

Die freileitungskritischen Bürgerinitiativen stehen zur Energiewende und zum notwendigen Netzausbau, sie bestehen aber auf einer umwelt- und sozialverträglichen Durchführung. Deshalb sind verbindliche Mindestabstandsregelungen und eine Novellierung der 26.BImschV unerläßlich.

Die Bürgerinitiative appelliert deshalb an alle Bundestagsabgeordneten, die dieses Ziel unterstützen, sich zu einer fraktionsübergreifenden Gesetzesinitiative zu entschließen.


Hartmut Lindner, Sprecher der BI:
Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat Chorin, 4.4.2012

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Siehe auch Diskussion/Kommentare
http://www.hese-project.org/Forum/stromnetzausbau/index.php?id=344

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