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Digitale Agenda: Kommissionsbeschluss ebnet den Weg für 4G-Technik in Europa


Pressemitteilung
05/11/2012


Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, die für den Mobilfunk der vierten Generation (4G) – wie beispielsweise LTE (Long Term Evolution) – zur Verfügung stehenden Funkfrequenzen im 2-GHz-Band um weitere 120 MHz aufzustocken. Dieses Frequenzband wird derzeit ausschließlich für drahtlose UMTS-Dienste, so genannte 3G-Netze, verwendet. Der Beschluss verpflichtet die Mitgliedstaaten, die betreffenden Frequenzen bis spätestens 30. Juni 2014 freizumachen, und schreibt harmonisierte technische Bedingungen vor, um die Koexistenz unterschiedlicher Technologien zu ermöglichen. In der EU wird dadurch mit rund 1000 MHz ein doppelt so großer Frequenzbereich für drahtlose Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze verfügbar sein wie in den USA.

Dank des Kommissionsbeschlusses erhalten die Mobilfunkanbieter mehr Möglichkeiten, in bessere Mobilfunknetze zu investieren, was der gesamten Wirtschaft zugute kommen wird, und die Verbraucher werden künftig in den Genuss schnellerer Datenverbindungen und erweiterter Breitbanddienste kommen. Ein verbesserter Frequenzzugang für die 4G-Technik bedeutet einen wichtigen Betrag zur Erfüllung des Breitbandziels der Digitalen Agenda, wonach bis 2020 EU-weit eine flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 30 Mbit/s erreicht werden soll (siehe IP/10/581, MEMO/10/199 und MEMO/10/200).

Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes sagte hierzu: „Dank dieser Extra-Frequenzen für die 4G-Technik werden wir in Europa die sich verändernde und wachsende Nachfrage nach Breitbanddiensten besser bewältigen können. Ich gehe davon aus, dass die Mitgliedstaaten die bestehenden Lizenzen nun zügig anpassen werden. Schnellere drahtlose Verbindungen in Europa sind für uns alle von Vorteil.“

Der Beschluss schreibt die harmonisierte Liberalisierung des 2-GHz-Bands (1920–1980 MHz gepaart mit 2110–2170 MHz) in allen Mitgliedstaaten vor, um bei der künftigen Nutzung dieses Frequenzbands eine Fragmentierung des Binnenmarkts zu vermeiden.

Die Einführung der flexiblen Nutzung dieses Frequenzbands durch Aufhebung technischer Beschränkungen ist eine kostengünstige Möglichkeit, moderne Drahtlos-Infrastrukturen entsprechend der Marktnachfrage aufzubauen.
Hintergrund

Funkfrequenzen sind eine äußerst wertvolle, allerdings immer knapper werdende Ressource. Ihre sozioökonomische Bedeutung hat enorm zugenommen, denn drahtlose Anwendungen wie Breitbandzugang und das Internet der Dinge dringen in alle Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft vor. Branchenkenner prognostizieren, dass der weltweite Mobilfunkdatenverkehr bis 2015 um jährlich 26 % zunehmen wird. Es wird dann mehr als 7 Milliarden Mobiltelefone, Tablet-Computer und andere mobile Geräte geben, die eine Verbindung mit dem Internet herstellen können.

Der explodierende drahtlose Datenverkehr und der Mangel an freien Frequenzen erfordern eine intelligentere Frequenzverwaltung. Dazu gehört auch eine bessere Ausnutzung der bereits verwendeten Frequenzbänder, beispielsweise durch Aufhebung technischer Beschränkungen und durch eine gemeinsame Frequenznutzung.

Das gepaarte terrestrische 2-GHz-Band (1920–1980 MHz und 2110–2170 MHz) wird traditionell für UMTS-Dienste verwendet (3G-Netze). Diese Nutzungsweise geht auf die so genannte UMTS-Entscheidung von 1999 zurück, die die Grundlage bildete für die koordinierte und schrittweise UMTS-Einführung in der gesamten EU zum 1. Januar 2002.

Im Rahmen der Durchführung des EU-Programms für die Funkfrequenzpolitik und insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Verfügbarkeit von mindestens 1200 MHz für drahtlose Breitbanddienste sind die Bestandsaufnahme der Frequenznutzung sowie die flexible und gemeinsame Frequenznutzung wichtige Prioritäten der EU-Frequenzreform, mit der Innovation, effiziente Nutzung und Investitionen gefördert werden sollen.

Deshalb schreibt der Kommissionsbeschluss die flexible Nutzung der Frequenzbänder 1920–1980 MHz und 2110–2170 MHz für elektronische Kommunikationsdienste in der EU vor, und zwar mit modernen drahtlosen Technologien wie LTE und anderen hochentwickelten Technologien. Wie die Entwicklung der Branche zeigt, können mit Hilfe solcher Technik zunehmend Datenraten von 30 Mbit/s für viele Nutzer gleichzeitig realisiert werden, so dass den Verbrauchern sehr schnelle Breitbanddienste zu wettbewerbfähigen Preisen angeboten werden können.

Darüber hinaus arbeitet die Kommission an einer Folgemaßnahme zu den ungepaarten terrestrischen 2-GHz-Frequenzen (1900–1920 MHz und 2010–2025 MHz), die zwar derzeit für UMTS-Netze zugewiesen, in der EU aber nicht genutzt werden. Mit einer solchen Initiative soll sichergestellt werden, dass durch die effiziente Nutzung der ungepaarten Frequenzbänder der größtmögliche Nutzen für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erzielt wird, indem alternative Anwendungen zur terrestrischen Mobilfunk-Breitbandtechnik und bestehende Frequenznutzungsrechte berücksichtigt werden. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) bereits einen Auftrag zur Prüfung geeigneter Anwendungen und zur Ausarbeitung passender technischer Bedingungen und Vereinbarungen über eine gemeinsame Nutzung erteilt.

Nützliche Links
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1170_de.htm
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:1999:017:0001:0007:DE:PDF
https://ec.europa.eu/digital-agenda/sites/digital-agenda/files/RSCOM12-17_rev3_Mandate_CEPT_unpaired_2GHz.pdf
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/kroes/index_en.htm

Kontakt:

Ryan Heath (+32 2 296 17 16), Twitter: @RyanHeathEU

Linda Cain (+32 2 299 90 19)
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Diskussion/Kommentare so wie weitere Informationen siehe nachfolgenden Link
http://www.hese-project.org/Forum/allg/index.php?id=4827

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